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Wenn eine Immobilie gar keinen Schutz mehr hat – das Notfallrecht

Es wird ernster: Versicherungsfachmann Carsten Sander erklärt, was passiert, wenn eine Immobilie gar keinen Schutz mehr hat — weil der Versicherer nach zu vielen Schäden gekündigt hat oder weil im Erbfall noch niemand weiß, wem das Haus gehört. Der wichtigste Begriff der Folge: das Notfallrecht — wer als wahrscheinlicher Erbe feststeht, darf alles tun, um den Wert der Immobilie zu erhalten, auch wenn das Verfahren noch läuft.

Von Sascha Oertel
carstenundsascha
Episode 22 20 Min.
Dritter Teil des Gesprächs mit Versicherungsfachmann Carsten Sander. Diesmal geht es um den Moment, in dem eine Immobilie gar keinen Schutz mehr hat — weil der Versicherer gekündigt hat oder weil im Erbfall noch niemand weiß, wem das Haus gehört. Warum häufige Leitungswasserschäden zur Kündigung führen, warum eine Versicherungslücke die Prämie explodieren lässt, was bei einer herrenlosen Immobilie im schwebenden Erbverfahren gilt — und warum das Notfallrecht der wichtigste Begriff dieser Folge ist. Zwei Fälle wurden anonymisiert. Teil 4 schließt die Reihe ab.
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Carsten Sander

Versicherungsfachmann, Bachelor of Insurance Management, Concordia Service-Büro Carsten Sander, Wuppertal

Website

Carsten Sander ist Versicherungsfachmann und Bachelor of Insurance Management und führt das Concordia Service-Büro in Wuppertal — in der Hauptstraße 74, unter demselben Dach wie Oertel Immobilien. Sein Schwerpunkt liegt auf der Sachversicherung, insbesondere der Gebäudeversicherung.

Kapitel

00:00

Worum es in Teil 3 geht

00:24

Warum Makler und Versicherer ungern gesehen sind

Wir kosten Geld — und sparen Geld

01:26

Warum viele sich nicht kümmern

Nicht Wissen, sondern Verdrängen

01:47

Der Fall: viele Schäden, dann die Kündigung

Anonymisiert

02:24

Warum die Beiträge steigen müssen

Es ist das Geld der Gemeinschaft

03:18

Das Angebot: Selbstbeteiligung statt Kündigung

04:00

Der Anruf: ich habe keine Versicherung mehr

Vier Monate ohne Schutz

04:29

Warum eine Lücke die Prämie explodieren lässt

05:31

Der unvorhersehbare Schaden gegen die Dauerbaustelle

Wir sind nicht für Sanierung da

06:32

Warum der Versicherer die Historie nicht kennt

Es gibt keine Versicherungs-Schufa

07:22

Wie es für die Kundin ausging

08:00

Warum der neue Versicherer nachfragt

Beim Anlageobjekt kauft man Schäden mit

09:07

Die unversicherte Problemimmobilie

Erbschaft als Sonderfall

09:35

Wie der Versicherer ein Risiko einschätzt

Das Objekt im Gutachten

11:20

Die herrenlose Immobilie im schwebenden Verfahren

Anonymisiert

13:36

Wenn ein Schaden passiert und niemand zuständig ist

14:05

An wen der Versicherer zahlen darf

Nur Naturalersatz, keine Auszahlung

15:23

Das Notfallrecht

Der wichtigste Begriff der Folge

16:30

Sich verhalten wie ein Unversicherter

17:29

Was der wahrscheinliche Erbe tun sollte

19:01

Ausblick auf Teil 4

Das Wichtigste aus Teil 3

Sechs Punkte zu Kündigung, Erbfall und Notfallrecht

Wenn Sie keine Zeit für die ganze Folge haben — das sind die Aussagen, auf die es ankommt.

Häufen sich Schäden im gleichen Bereich, wird der Versicherer aktiv: Erst steigen Beitrag und Selbstbeteiligung, dann droht die Kündigung. Eine Versicherung ist für den unvorhersehbaren Schaden da, nicht für eine Dauerbaustelle — und es ist das Geld der Gemeinschaft, nicht des Einzelnen.

02:24 · Carsten Sander, Versicherungsfachmann

Reagiert man nicht auf ein Kündigungsschreiben, steht man plötzlich ganz ohne Schutz da — und das lässt sich rückwirkend nicht heilen. Schon vier Monate ohne Versicherung treiben beim Neuabschluss die Prämie massiv nach oben.

04:00 · Carsten Sander, Versicherungsfachmann

Es gibt keine „Versicherungs-Schufa“: Der neue Versicherer kennt die Schadenshistorie nicht automatisch, fragt sie aber beim Vorversicherer ab. Eine schlechte Historie plus eine Deckungslücke schließt Nachlässe praktisch aus.

06:42 · Carsten Sander, Versicherungsfachmann

Wer ein Anlageobjekt kauft, kauft die Schadenshistorie mit. Der künftige Käufer sollte die Schäden der letzten fünf bis zehn Jahre kennen — sie zeigen, ob versicherungstechnisch eine Baustelle wartet und wo investiert werden muss.

08:15 · Carsten Sander und Sascha Oertel

Eine geerbte, unversicherte Immobilie ist ein Sonderfall: Solange das Erbverfahren schwebt, ist das Objekt herrenlos. Passiert ein Schaden, leistet der Versicherer nur Naturalersatz gegen Rechnung — auszahlen darf er nur an den, der im Grundbuch steht.

14:05 · Carsten Sander, Versicherungsfachmann

Der wichtigste Begriff der Folge: das Notfallrecht. Wer als wahrscheinlicher Erbe feststeht, darf alle Maßnahmen einleiten, die den Wert der Immobilie erhalten — auch wenn das Verfahren noch läuft. Und immer gilt: sich verhalten wie ein Unversicherter, also den Schaden sofort begrenzen.

15:23 · Carsten Sander, Versicherungsfachmann

Einordnung

Zur Einordnung dieses Gesprächs

Carsten Sander spricht als Versicherungsfachmann über Kündigung, Deckungslücken und die Absicherung im Erbfall. Das ist eine allgemeine Darstellung und keine Beratung für Ihren Vertrag oder Ihren Erbfall: Ob eine Kündigung wirksam ist, welche Deckung im schwebenden Verfahren gilt und wie das Notfallrecht im Einzelfall greift, hängt vom konkreten Fall ab.

Die geschilderten Fälle sind anonymisiert, genannte Beträge sind Erfahrungswerte. Rechtsbegriffe wie Naturalersatz oder das Notfallrecht sind vereinfacht wiedergegeben; die erbrechtliche Seite gehört in die Hand einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts, die versicherungsrechtliche in eine fachkundige Beratung.

Aus der Praxis

Warum die herrenlose Immobilie so gefährlich ist

Diese Folge trifft einen Nerv, den ich aus dem Erbgeschäft nur zu gut kenne: die herrenlose Immobilie. Jemand stirbt, das Nachlassgericht braucht Monate, bis feststeht, wer erbt — und in dieser Zeit steht ein Haus da, um das sich niemand offiziell kümmern darf. Genau dann platzt im Winter eine Leitung. Dass es dafür mit dem Notfallrecht einen Weg gibt, wissen die wenigsten Erben, und deshalb ist es mir wichtig, dass Carsten Sander das hier so deutlich macht.

Ich bin kein Versicherungsfachmann und sage das ausdrücklich. Aber ich sehe die Kette immer wieder: schwebendes Verfahren, kein Ansprechpartner, keine Deckung — und am Ende ein Wertverlust, den niemand wollte. Wer als wahrscheinlicher Erbe feststeht, darf handeln, um die Substanz zu erhalten. Und wer eine geerbte oder länger leerstehende Immobilie hat, sollte früh klären, ob überhaupt noch Versicherungsschutz besteht. Zwei Minuten Nachfragen sind billiger als ein Schaden, den am Ende keiner ersetzt.

Ihre Immobilie

Geerbt, leerstehend oder unklar versichert?

Sie erben eine Immobilie im Bergischen Land, oder ein Objekt steht länger leer und Sie sind unsicher, ob überhaupt noch Versicherungsschutz besteht? Ich helfe Ihnen, den Überblick zu gewinnen — bewerte das Objekt neutral, begleite den Verkauf und binde für Versicherung, Recht und Nachlass die richtigen Fachleute aus meinem Netzwerk ein. Ein erstes Gespräch kostet nichts.

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Passend zu dieser Folge

Redigierte Fassung

Redigierte Fassung des Gesprächs: gekürzt, sprachlich geglättet und in Abschnitte gegliedert. Inhaltlich unverändert. Zwei Fälle wurden anonymisiert.

Transkript anzeigen

Worum es in Teil 3 geht

Sascha Oertel 00:00

Teil 3 mit Carsten Sander vom Concordia Service-Büro in Wuppertal. In den ersten beiden Teilen ging es um die Versicherungssumme und um Leerstand, Umbau und Baustelle. Heute wird es ernster: Wir reden über den Moment, in dem eine Immobilie gar keinen Versicherungsschutz mehr hat — weil gekündigt wurde oder weil noch niemand weiß, wem das Haus überhaupt gehört.

Warum Makler und Versicherer ungern gesehen sind

Sascha Oertel 00:24

Deswegen frage ich so viel. Einen Immobilienmakler und einen Versicherer willst du nicht zu Hause haben — wir sind nicht gern gesehen, weil wir Geld kosten.

Gast 00:35

Wir kosten Geld, aber wir können auch Kosten einsparen — das sehen die meisten leider nicht. Genau deshalb sitzen wir hier: Es ist wichtig, den Draht zu dem zu haben, der die Versicherung abgeschlossen hat. Die Person ist ja mal zu dir gekommen, weil sie dir vertraut. Eine Versicherung, zu der ich gehe, ist ein Mensch, der die Gesellschaft vertritt und ihre Regularien kennt — das Bindeglied zum großen Konstrukt dahinter.

Warum viele sich nicht kümmern

Sascha Oertel 01:18

Wenn ich als dein Kunde oben etwas anbaue, sage ich dir kurz Bescheid, und du sagst mir, was ich beachten muss. Die meisten machen das nicht — einmal abgeschlossen, fertig.

Gast 01:26

Das hat weniger mit Wissen zu tun. Meine Erfahrung ist: Die Kunden wissen es schon und bekommen vieles mit. Es ist eher eine Sache des Verdrängens — man beschäftigt sich ungern mit so einer Thematik.

Der Fall: viele Schäden, dann die Kündigung

Gast 01:47

Ein Beispiel aus dem eigenen Kundenstand: Eine Kundin hat eine Immobilie gekauft und den bestehenden Versicherungsvertrag übernommen. Sie hat daraufhin mehrere Schäden gemeldet — sehr viele Leitungswasserschäden. Die Häufigkeit der Schäden ist für die Versicherungsgemeinschaft nicht gut. Und das sehen viele Kunden falsch: Es ist nicht unser Geld, es ist das Geld der Gemeinschaft.

Warum die Beiträge steigen müssen

Gast 02:24

Wir sind kein Sozialamt. Wir schauen: Wie viel Geld kommt rein, wie viel geht raus? Geht mehr raus als rein, muss man das, was reinkommt, anpassen — also steigen die Beiträge. Deshalb hat der Versicherer schon im eigenen Interesse ein Auge darauf, Problemimmobilien möglichst nicht im Bestand zu halten oder gegenzusteuern.

Das Angebot: Selbstbeteiligung statt Kündigung

Gast 03:18

Der Kundin wurde angeboten: Wir behalten dich, aber der Beitrag steigt etwas, und für Leitungswasserschäden nehmen wir künftig eine obligatorische Selbstbeteiligung — damit die vielen kleinen Schäden nicht mehr voll zu Buche schlagen. Man hat, glaube ich, 500 Euro Selbstbeteiligung bei Leitungswasser eingesetzt. Die Kundin hat sich nicht gemeldet.

Der Anruf: ich habe keine Versicherung mehr

Gast 04:00

Die Konsequenz stand im Schreiben: Meldest du dich bis dahin nicht, machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch. Der Vertrag wurde gekündigt, lief ganz normal aus — und rund vier Monate später kam der Anruf: Mir ist aufgefallen, ich habe gar keinen Versicherungsschutz mehr. Ein Knaller. Und rückwirkend lässt sich das nicht mehr heilen — der Vertrag ist weg.

Warum eine Lücke die Prämie explodieren lässt

Gast 04:29

Beim Neuabschluss muss ich die Schadenssituation immer angeben. Und das absolute K.-o.-Kriterium für einen Versicherer — was die Prämie enorm in die Höhe treibt — ist ein Zeitraum, der nicht versichert war und den man nicht erklären kann. Sie war ja vorher versichert, aber vier Monate ohne Schutz, und jetzt heißt es: Carsten, kümmere dich, mach das fertig.

Sascha Oertel 05:00

Aber sie war doch schon bei euch versichert — trotzdem ist das ein Problem?

Gast 05:02

Ja. Man schaut sich an, wie die Struktur im Vorfeld war — und die war nicht gut. Für die Gesellschaft war sie nicht nur unprofitabel, sie war desaströs.

Der unvorhersehbare Schaden gegen die Dauerbaustelle

Gast 05:31

Ein Versicherer hat nie ein Problem zu sagen: Da ist ein Schaden passiert, wir zahlen hunderttausend Euro — das ist Tagesgeschäft. Probleme hat er, wenn jedes Jahr ein Schaden gemeldet wird, immer wieder im gleichen Bereich. Denn dann sanieren wir — und dafür sind wir nicht da. Wir sind für den unvorhersehbaren Schaden da: Ein Rohr platzt, eine Kerze fällt um, es brennt. Etwas, das wir als wahrscheinlich erachten, aber nicht wissen, wann es eintritt. Nicht für eine Immobilie, bei der jedes Jahr ein anderes Stück Leitungsrohr aufgibt.

Warum der Versicherer die Historie nicht kennt

Gast 06:24

Und jetzt sagt die Gesellschaft: Vier Monate nicht versichert — wir wissen doch gar nicht, warum. Hat die Kundin vielleicht schon bei fünf, sechs Gesellschaften angefragt und wurde überall abgelehnt?

Sascha Oertel 06:40

Das könnt ihr nicht sehen — es gibt keine Datei?

Gast 06:42

Nein. Es gibt keine Versicherungs-Schufa. Wir müssen auf die Historie zurückgreifen, und die war nicht gut. Damit bin ich gar nicht mehr in der Lage, dem Kunden Nachlässe einzuräumen — die Abteilung würde mich fragen, ob ich noch alle habe: schlechter Schadensverlauf, vier Monate nicht versichert, und dann noch dreißig Prozent Sondernachlass. So weit geht die Fürsorgepflicht nicht.

Wie es für die Kundin ausging

Sascha Oertel 07:22

Wie ist es weitergelaufen?

Gast 07:29

Ich habe es hinbekommen, die Abteilung zu überzeugen, die Kundin noch einmal zu nehmen. Ich habe sie aber informiert, dass es teuer wird. Wenn jemand dann sagt, das ist mir zu teuer, kann ich an der Stelle nicht mehr helfen. Wie es genau ausging, weiß ich nicht — aber in der Praxis informieren sich die Leute, stellen fest, dass das, was ich gesagt habe, nicht falsch war, und nehmen irgendwann doch ein Angebot mit Selbstbeteiligung.

Warum der neue Versicherer nachfragt

Gast 08:00

Der Nachversicherer fragt nämlich auch: Wo warst du versichert, wie war die Schadenssituation? Und er fragt bei uns an.

Sascha Oertel 08:15

Das kenne ich: Wenn wir Mehrfamilienhäuser als Anlageobjekte verkaufen, will der künftige Käufer wissen, wie viele Schäden es in den letzten fünf bis zehn Jahren gab — denn er kauft die Schadenshistorie mit. Bei einem Anlageobjekt sieht er sofort, ob er versicherungstechnisch eine Baustelle mitkauft und wo er investieren muss.

Gast 09:00

Bei der Wohngebäudeversicherung macht es der neue Versicherer sich einfach: Gibt der Kunde an, das Objekt war gar nicht versichert, dann gibt es nur zwei Erklärungen. Entweder es war ein Neubau — oder wir haben eine Problemimmobilie aus einer Erbschaft.

Die unversicherte Problemimmobilie

Gast 09:07

Der Erbfall ist ein Sonderfall, bei dem man argumentieren kann: Offensichtlich war es nicht versichert, wir wissen nicht, warum der Vorbesitzer das nicht gemacht hat. Jetzt steht ein Erbe vor der Herausforderung, überhaupt eine Versicherung zu finden. Dann arbeitet der Versicherer meist nach Gutachten.

Wie der Versicherer ein Risiko einschätzt

Gast 09:35

Man sagt: Wir würden das Objekt gern eindecken, lassen aber vorher einen Sachverständigen — aus dem eigenen Haus oder extern — durchlaufen, um zu sehen, ob das Objekt in vernünftigem Zustand ist. Früher hatte jede Gesellschaft eigene Spezialisten; aus Kostengründen wird das heute zunehmend an externe Bausachverständige ausgelagert, damit wir wissen, was wir uns da einkaufen.

Sascha Oertel 10:53

Jetzt erbt jemand eine Immobilie, kennt sie gar nicht, weil er nicht in der Stadt oder nicht mehr im Land lebt. Auf dem Papier ist er Eigentümer, steht im Grundbuch. Was kann ihm im Schadensfall passieren?

Die herrenlose Immobilie im schwebenden Verfahren

Gast 11:20

Ihm kann viel passieren. Ich gehe sogar einen Schritt weiter: Ich betreue einen Fall, bei dem Anwälte als Vollstrecker des Verfahrens gar nicht wissen, wo der Erbe ist oder ob eine Insolvenzmasse vorliegt. Plötzlich gibt es keine Versicherung, und der Jurist versucht, für so eine Problemimmobilie überhaupt eine Deckung zu finden. Dafür gibt es spezielle Pools, die das Risiko gegen eine entsprechende, höhere Prämie tragen — das Risiko ist eingepreist.

Gast 12:16

In dem Fall ist die frühere Eigentümerin vor rund einem Jahr verstorben, und bis heute hat das Amtsgericht nicht alle Erben ausfindig gemacht. Nach einem Jahr kam ein Schreiben, das anregt, das Verfahren über einen externen Notar oder ein anderes Gericht laufen zu lassen. Der Notar sagt, dann fange ich bei null an und bräuchte selbst noch sechs Monate, um auf den heutigen Stand zu kommen.

Wenn ein Schaden passiert und niemand zuständig ist

Gast 13:36

Der Haken: Ich habe eine Immobilie und Personen identifiziert, die höchstwahrscheinlich erben — aber sie sind es noch nicht. Momentan ist das Objekt herrenlos, in einem schwebenden Verfahren. Und jetzt passiert ein Schaden, im Winter platzt eine Rohrleitung. Was nun? Es gibt keinen Ansprechpartner.

An wen der Versicherer zahlen darf

Gast 14:05

Man muss erst herausfinden, wer der zuständige Versicherer ist. Eine Obliegenheitsverletzung liegt in der Regel nicht vor, weil man den Versicherer gar nicht kennt und ihn über den Erbfall nicht informieren konnte. Aber an wen zahlt der Versicherer aus? An die Noch-nicht-Erben darf er nicht. Er darf nur Naturalersatz leisten: Der Schaden muss gegen Rechnung behoben werden, nicht nach Kostenvoranschlag — auszahlen darf man nur an den, der im Grundbuch steht. Solange dort noch der verstorbene Eigentümer steht, weil das Nachlassgericht die Erbengemeinschaft noch nicht definiert hat, zahlt der Versicherer nur die Rechnung. Er ist darauf bedacht, die Substanz zu erhalten.

Das Notfallrecht

Gast 15:23

Das wissen viele Erben nicht: Es gibt ein Notfallrecht. Wer als Erbe identifiziert ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit erben wird — wir reden nicht von wilden Konstrukten —, darf mit dieser Notfallverfügung alle Maßnahmen einleiten, die geboten sind, um den Wert der Immobilie zu erhalten. Auch wenn von einer Seite der Erbengemeinschaft noch niemand feststeht.

Sich verhalten wie ein Unversicherter

Gast 16:30

Das ist ähnlich wie in der Gebäudeversicherung: Ist ein Schaden passiert, muss ich mich wie ein sorgsamer Eigentümer verhalten — so, als wäre ich nicht versichert. Läuft Wasser, rufe ich nicht erst den Versicherer an und frage, ob er zahlt, sondern ich drehe das Wasser ab.

Gast 16:55

Das ist ein plakatives Beispiel, aber ich führe diese Diskussion gern mit Kunden: Wie würden Sie sich verhalten, wenn Sie nicht versichert wären? Sie können nicht warten, bis wir uns äußern, während der Schimmel in der Wohnung rauf- und runterwächst. Stellen Sie erst mal Trocknungsgeräte auf, den Rest bereden wir später — aber lassen Sie den Schaden nicht größer werden.

Was der wahrscheinliche Erbe tun sollte

Gast 17:29

In der Erbgeschichte ist es genauso: Man überlegt, wie man sich verhalten würde, wenn man nichts wüsste. Man versucht herauszufinden, wer die Versicherungsgesellschaft ist — etwa über Kontoauszüge —, informiert sie über den Erbfall und darüber, dass das Haus zurzeit unbewohnt ist, und sorgt dafür, dass die Prämie bezahlt wird. Der Versicherer ist nicht der Freund gegenüber, dem man mit Sorgen kommt — er ist Vertragspartner und verhält sich nach den Buchstaben des Gesetzes. Tritt so ein Fall ein, zahlt er nicht pauschal aus, sondern sagt: Reicht mir die Rechnung ein, dann bezahle ich den Handwerker — weil ich sicherstellen muss, dass das Objekt in Schuss bleibt.

Ausblick auf Teil 4

Sascha Oertel 19:01

Das war Teil 3. Wenn du dir aus dieser Folge einen Begriff merkst, dann diesen: Notfallrecht. Wer als wahrscheinlicher Erbe feststeht, darf alle Maßnahmen einleiten, die den Wert der Immobilie erhalten, auch wenn das Verfahren noch läuft. Nächste Woche schließen wir die Reihe ab — dann geht es um Erbengemeinschaften, die sich nicht einig sind, um Mietnomaden und um die Frage, worauf man verzichten kann, wenn das Geld hinten und vorne nicht mehr reicht. Bis nächste Woche.